Das neue Pflegegesetz – verständlich erklärt.

Referentenentwurf von Anfang Juni 2026 · noch in der Abstimmung

Das geplante „Pflegeneuordnungsgesetz" (PNOG) verändert wichtige Leistungen für Senioren, ihre Angehörigen und die Alltagshelfer an ihrer Seite. Wir erklären sachlich und mit Zahlen, was sich ändern soll – und warum die angekündigten Einsparungen zu großen Teilen nur Kostenverschiebungen sind.

Hilfe im Alltag wird eingeschränkt. Der bisher frei verwendbare Entlastungsbetrag wird in ein „Sozialraumbudget" überführt, das nur noch für staatlich anerkannte Angebote genutzt werden darf.

Schwerer, einen Pflegegrad zu bekommen. Eine strengere Begutachtung soll Anerkennungen senken – Schätzungen gehen von rund 12 % weniger anerkannten Pflegebedürftigen aus.

Weniger Rente fürs Pflegen. Für pflegende Angehörige werden die Rentenbeiträge gekürzt (Berichten zufolge von 100 % auf 70 %).

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Konkret für Sie

Was sich für wen ändern würde

Drei Gruppen sind besonders betroffen. Jeder Punkt ist mit Quellen belegt – die Belege öffnen sich im selben Fenster.

Senioren & Pflegebedürftige

Der bisher frei verwendbare Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird in ein zweckgebundenes „Sozialraumbudget" überführt – nutzbar nur noch für staatlich anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag".

In den Pflegegraden 2 und 3 wird das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte ausgezahlt. Über eine angepasste Begutachtung (Rückkehr zu den 2013 empfohlenen Schwellenwerten) sollen 2027 rund 1,3 Mrd € eingespart werden – Fachleute erwarten dadurch weniger Anerkennungen und niedrigere Pflegegrade.

Belege: Ärzteblatt (4.6.2026) · BMG-Referentenentwurf

Pflegende Angehörige

Die Rentenbeiträge, die die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt, werden gekürzt (berichtet: von 100 % auf 70 %). Das spart laut Entwurf 1,8 Mrd € (2027) – und senkt spätere eigene Renten.

Die Verhinderungspflege bleibt nicht als eigenständige Leistung bestehen, sondern wird im flexiblen „Entlastungsbudget" gebündelt; für Notfälle ist ein „Überbrückungsbudget" vorgesehen. Ab 2028 kommt eine jährliche „Pflegebegleitung" hinzu.

Belege: Ärzteblatt (4.6.2026)

Alltagshelfer & Seniorenassistenz

Der Entlastungsbetrag finanziert heute einen großen Teil niedrigschwelliger Alltagsbegleitung. Durch die strengere Zweckbindung auf anerkannte Angebote und die hälftige Auszahlung zu Beginn verändert sich die finanzielle Grundlage dieser Arbeit – besonders für Seniorenassistenz und informelle Helfer:innen.

Besonders schwer wiegt der Wegfall des Umwandlungsanspruchs: Bisher konnten anerkannte Anbieter bis zu 40 % der Pflegesachleistung in Angebote zur Alltagsunterstützung umwandeln – ein zentrales Refinanzierungs­instrument für qualifizierte Alltagsbegleitung. Der Entwurf streicht diese Möglichkeit vollständig (außer der Anbieter wird zugelassener Betreuungsdienst). Damit geht erhebliches Budget für Alltagshilfe verloren.

Belege: Ärzteblatt (4.6.2026) · BdSAD-Stellungnahme · §§ 45a/45b SGB XI (Entwurf)

Der Kern in einem Satz

Gespart wird hier – gezahlt wird dort. Vom selben Steuerzahler.

Der Entwurf nennt sich „Einsparung". In Wahrheit verschiebt er die Kosten nur – oft in andere öffentliche Kassen. Drei Zahlen, die für sich sprechen:

−1 Mrd €spart die Pflegekasse
+1 Mrd €zahlen die Kommunen für „Hilfe zur Pflege"

Diese Zahl steht im Entwurf des Ministeriums selbst. Unterm Strich: kein Spareffekt. Quelle: BMG-Entwurf, zit. n. Ärzteblatt, 4.6.2026

−1,8 Mrd €spart die Rentenkürzung für Angehörige
Grundsicherungim Alter steigt (heute 11,4 Mrd €/Jahr)

Heute gespart, morgen als Grundsicherung gezahlt – beim selben Menschen. Quelle: Ärzteblatt; Destatis 2024

3,9 Mrd €der „Entlastung" 2027
höhere Beiträgekeine Einsparung

Die Bürger zahlen mehr ein und bekommen weniger Leistung. Summe aus Beitragsbemessungsgrenze (+1,6) + Kinderlosenzuschlag (+1,1) + Minijob (+1,2 Mrd €), Ärzteblatt

≈ 12.000 €kostet die „Hilfe zur Pflege" die Kommunen rechnerisch pro Person und Jahr (rechnerischer Durchschnitt: 5,3 Mrd € ÷ 432.000 Empfänger, 2024). Wer Leistungen oder den Pflegegrad verliert, landet eher genau dort. Quelle: Destatis, Sozialhilfe 2024
Überblick

Die wichtigsten geplanten Änderungen

PG 2/3 erste 3 Monate nur halbes Entlastungsbudget § 45b „Sozialraumbudget" mit engerer Zweckbindung § 45a Umwandlungsanspruch (bis 40 % der Sachleistung) entfällt § 15 geänderte Begutachtung (weniger Anerkennungen) § 39 Verhinderungspflege wird ins Entlastungsbudget gebündelt ab 2028 jährliche „Pflegebegleitung" Rente 100 → 70 % für Angehörige
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Was ist das PNOG?

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium unter Ministerin Nina Warken. Der Referentenentwurf wurde Anfang Juni 2026 veröffentlicht und soll größtenteils zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Teile 2028.

Hintergrund ist die angespannte Finanzlage: Für 2027 wird ein Minus von rund 7,6 Mrd € erwartet. Den darüber hinausgehenden Finanzbedarf beziffert der Entwurf auf rund 11,2 Mrd € (2027), ansteigend auf rund 20,9 Mrd € (2030). Der Bund zahlt weiterhin keinen Bundeszuschuss und hat 5 Mrd € Corona-Kosten nicht zurückgezahlt.

Der Weg zur Deckung führt fast ausschließlich über höhere Beiträge und Kürzungen. In der Begründung steht, die Begutachtung solle so angepasst werden, dass die Zahl der anerkannten Pflegebedürftigen langsamer steigt – der Bedarf bleibt, nur der Anspruch sinkt.

Wichtig: Es ist ein Referentenentwurf – noch kein Gesetz. Deshalb zählt eine Rückmeldung an die Politik jetzt.

Die geplanten Änderungen – mit Paragraf

Aus dem Referentenentwurf von Anfang Juni 2026 (SGB XI in geplanter Fassung). Da es ein Entwurf ist, können sich Details noch ändern.

§ 45b

„Sozialraumbudget" statt freiem Entlastungsbetrag

Der bisher frei verwendbare Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird in ein „Sozialraumbudget" überführt, das ausschließlich für anerkannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag" genutzt werden darf. Damit geht vor allem die freie Verwendbarkeit verloren – die Grundlage vieler informeller Alltagsbegleitungen.

§ 45a Abs. 4

Umwandlungsanspruch entfällt (bis zu 40 % der Sachleistung)

Bisher konnten anerkannte Anbieter bis zu 40 % des ambulanten Pflegesachleistungs­betrags in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (Umwandlungsanspruch) – ein zentrales, flexibles Refinanzierungs­instrument der Alltagsbegleitung. Der Entwurf streicht diese Möglichkeit vollständig – es sei denn, der Anbieter schließt einen Versorgungsvertrag nach § 72 als ambulanter Betreuungsdienst (§ 71 Abs. 1a). Für die überwiegend soloselbständige Senioren-Assistenz ist das praxisfern; damit fällt erhebliches Budget für qualifizierte Alltagshilfe weg. Quelle: BdSAD-Stellungnahme zum PNOG, 8.6.2026.

§ 15 · § 142b

Geänderte Begutachtung

Verschobene Punktschwellen (Rückkehr zu den 2013 empfohlenen Werten). Allein das soll laut Entwurf 2027 rund 1,3 Mrd €, 2030 rund 4,2 Mrd € einsparen. Da ein Spareffekt nur über weniger Anerkennungen entsteht, dürften künftig spürbar weniger Menschen einen (oder einen höheren) Pflegegrad erhalten – eine kursierende Schätzung nennt rund 12 % weniger Anerkennungen bei der Erstbegutachtung (nicht amtlich bestätigt). Bestehende Einstufungen genießen Besitzschutz.

§ 39 · § 42a

Verhinderungspflege nicht mehr eigenständig

Das flexible Instrument für Auszeiten der Pflegeperson bleibt nicht als eigene Leistung bestehen, sondern wird im flexiblen „Entlastungsbudget" gebündelt; für Notfälle ist ein „Überbrückungsbudget" vorgesehen.

PG 2 · 3

Halbes Budget in den ersten drei Monaten

Neu Eingestufte erhalten anfangs nur das halbe Entlastungsbudget – Einsparung rund 1 Mrd €.

stationär

Spätere Leistungszuschläge

Verweildauerstufen werden um je sechs Monate gestreckt; der höchste Zuschlag greift erst nach 4,5 statt 3 Jahren. Das erhöht die Eigenanteile (Einsparung 2,6 Mrd € 2027).

§ 7c

Verpflichtende „Pflegebegleitung" (ab 2028)

Ein jährlicher Termin wird verbindlich; wird er nicht wahrgenommen, kann das Entlastungsbudget gekürzt werden.

Rente

Geringere Rentenanrechnung für Angehörige

Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden gekürzt (Berichten zufolge von 100 % auf 70 %) – „Einsparung" 1,8 Mrd € (2027) bis 2,1 Mrd € (2030); zugleich Treiber künftiger Altersarmut.

Kosten-Gegenüberstellung: Einsparung vs. Verschiebung

Alle Zahlen stammen aus dem BMG-Referentenentwurf (zitiert nach Deutschem Ärzteblatt, 4.6.2026) und der amtlichen Sozialhilfestatistik (Destatis, 2024).

1. Woraus die „Entlastung" 2027 wirklich besteht

Maßnahme2027
Beitragsbemessungsgrenze anheben (höhere Beiträge)+1,6 Mrd €
Kinderlosenzuschlag 0,6 → 0,7 (zahlen Versicherte)+1,1 Mrd €
Minijob-Beiträge der Arbeitgeber+1,2 Mrd €
Geänderte Begutachtung (Leistungskürzung)1,3 Mrd €
Stationäre Zuschläge strecken (höhere Eigenanteile)2,6 Mrd €
Halbes Entlastungsbudget (PG 2/3, 3 Monate)≈ 1,0 Mrd €
Rentenbeiträge für Angehörige senken1,8 Mrd €

Rund 3,9 Mrd € davon sind schlicht höhere Beiträge, nicht Effizienz. Weitere Milliarden entstehen durch Leistungskürzungen und höhere Eigenanteile.

2. Wohin die Kosten verschoben werden

Empfänger der LastBetrag
Länder & Kommunen – Hilfe zur Pflege (vom BMG im Entwurf selbst beziffert)≈ 1,0 Mrd € (2027)
Bundeshaushalt – zusätzliche Ausgaben1,6 Mrd €
Gekürzte Renten → spätere Grundsicherung im AlterFolgekosten
Private Haushalte / Familien (Eigenanteile, Mehrarbeit)nicht beziffert

3. Der Kontext, der oft fehlt

Hilfe zur Pflege (SGB XII), getragen von den Kommunen – 20245,3 Mrd € (+17,7 %)
Empfänger von Hilfe zur Pflege 2024≈ 432.000
Grundsicherung im Alter & bei Erwerbsminderung – 202411,4 Mrd €

Wer den Entlastungsbetrag oder seinen Pflegegrad verliert und die Hilfe nicht privat bezahlen kann, fällt in die Hilfe zur Pflege – finanziert von den Kommunen. Wer als Angehörige:r weniger Rente bekommt, landet später eher in der Grundsicherung im Alter. Die Last wandert also von der Pflegeversicherung in andere öffentliche Kassen.

„Die Beitragszahlenden sollen den Bundeshaushalt subventionieren, indem sie die künftig gekürzten Rentenbeiträge der pflegenden Angehörigen in Milliardenhöhe bezahlen." – Oliver Blatt, GKV-Spitzenverband
Der Gesetzentwurf sei „eine große Zumutung" – „wieder müssten überwiegend die Beitragszahlenden und pflegebedürftigen Menschen die Zeche zahlen". – Carola Reimann, AOK-Bundesverband

Fairerweise: Das PNOG enthält auch sinnvolle Teile – mehr Prävention, ein Notfall-Überbrückungsbudget, 1,6 Mrd € für Digitalisierung. Die Kritik richtet sich gegen die einseitige Lastenverteilung und die als „Einsparung" dargestellte Kostenverschiebung, nicht gegen jede Einzelmaßnahme.

Ziele des Entwurfs & ihre Wirkung

Wir nehmen die Begründung des Entwurfs ernst und stellen ihr gegenüber, wie die Maßnahmen – mit Zahlen – bei den Betroffenen ankommen.

🏛️ Ziel laut Ministerium

  • Die Finanzlücke schließen: Defizit 2027 rund 7,6 Mrd €, Bedarf bis 2030 rund 20,9 Mrd €.
  • System „stabilisieren und zukunftsfähig machen", Fokus auf Prävention.
  • Mittel „zielgenauer" über neue Budgets steuern.
  • Begutachtungs-Schwellen auf 2013 empfohlene Werte zurückführen.
  • Bestehende Einstufungen über Besitzschutz erhalten.

🔎 Wirkung mit Zahlen

  • Rund 3,9 Mrd € der „Entlastung" sind höhere Beiträge, nicht Effizienz.
  • Rund 1 Mrd € Mehrkosten werden auf Länder & Kommunen verschoben (Hilfe zur Pflege, heute 5,3 Mrd €/Jahr).
  • 1,8 Mrd € „Ersparnis" bei Renten erzeugt spätere Grundsicherung (heute 11,4 Mrd €/Jahr).
  • Weniger Anerkennungen bei der Begutachtung (Schätzung rund −12 %): der Bedarf bleibt, nur der Anspruch sinkt.
  • Stationäre Eigenanteile steigen, weil Zuschläge erst nach 4,5 statt 3 Jahren greifen.

Kern: Eine echte gesamtgesellschaftliche Einsparung entsteht nur dort, wo Versorgung wirklich günstiger oder Pflegebedürftigkeit tatsächlich vermieden wird. Soweit Leistungen nur gestrichen werden, verschiebt sich die Last – sie verschwindet nicht.

Fragen & Antworten

Ist das Gesetz schon beschlossen?

Nein. Es liegt ein Referentenentwurf von Anfang Juni 2026 vor. Bis zum Gesetz folgen Anhörungen, Kabinett und Bundestag.

Warum braucht ihr meine Postleitzahl?

Damit Ihre Stellungnahme zusätzlich an die richtigen, für Ihren Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten geht. Die PLZ wird nur zur Ermittlung der Abgeordneten genutzt.

Was kostet mich die Teilnahme?

Nichts. Kostenlos, ohne Anmeldung – nur Name und PLZ.

Was passiert mit meinen Daten?

So wenig wie möglich. Details in der Datenschutzerklärung. Keine Weitergabe zu Werbezwecken.

Was ändert sich beim Entlastungsbetrag?

Der bisher frei verwendbare Entlastungsbetrag (131 €/Monat) wird in ein „Sozialraumbudget" überführt, das nur noch für staatlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden darf. Verloren geht damit vor allem die freie Verwendbarkeit. Berichte über eine darüber hinausgehende Kürzung speziell in Pflegegrad 1 sind uneinheitlich – wir nennen daher bewusst nur die belegte Zweckbindung.

Quellen

Stand: 15. Juni 2026. Da der Entwurf im Verfahren ist, können sich Werte ändern.